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Belehrungen und Unterweisungen

Der erste Dienst im Jahr stand unter dem Stern der Belehrungen und Unterweisungen. Die Unterweisungen dienen der Auffrischung des Wissens und müssen teilweise jährlich durchgeführt werden.

Den Auftakt bildete die Kraftfahrerbelehrung mit Schwerpunkt Sonder- und Wegerechte. Entgegen dem Namen, ist diese Unterweisung aber nicht nur für die Fahrer der Dienstfahrzeuge sondern für alle Helfer gedacht. Themenschwerpunkt war das Fahren unter Sondersignal, Fahrverhalten, Rettungsgasse und Berechnung des Anhalteweges.

Der zweite Teil des Abends handelte über Gefahrstoffe und Gefahrgüter und deren Umgang, die Kennzeichnung, die Verladung, den Transport und die Sicherung.

Nach einer kurzen Pause wurde die Wiederholungsbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz gehalten. Diese Belehrung ist für alle Helfer vorgeschrieben, die Lebensmittel in Umlauf bringen oder Verarbeiten. Auch diese Belehrung wird in Bühl, als Standort des Verpflegungstrupps, für alle Helfer durchgeführt.

Zum Abschluss des Abends stand die Gebäudebezogene Brandschutzunterweisung auf dem Plan. Neben der kurzen Wiederholung von Notruf, Standorte der Feuerlöscher und Fluchtwege enthielt die Belehrung auch eine Räumungsübung mit Abschluss am Sammelplatz.


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