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Ladungssicherung 2013 - Alles Paletti

25 THW  Helfer und Kraftfahrer aus sieben Ortsverbänden des GFB Karlsruhe folgten am 02. Februar dem Aus- und Fortbildungsangebot ihrer Geschäftsstelle um an einer theoretischen und praktischen Schulung zum Thema Ladungssicherung teilzunehmen. In Eigenschaft als „Verantwortliche Person Ladungssicherung  bei der Bundeswehr“ referierte Hauptmann Fehling  vom ZMPH Karlsruhe über die Gesetzlichen Grundlagen, Verantwortlichkeiten, Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, Sicherungsmittel & Hilfsmittel und den Verladerichtlinien nach VDI. Im praktischen Teil wurde unter Verwendung eines LKW Kipper dessen  Aufbau & Belastbarkeiten von Sicherungsmitteln, Belastbarkeiten von Fahrzeugaufbauten, Auswahl geeigneter Sicherungsmethoden sowie der Handhabung der Sicherungsmittel & Hilfsmittel sehr anschaulich dargestellt. Als „Abschlussvorstellung“  gab es eine  beeindruckende Bremsprobe bei ungesicherter Ladung. Ein PKW auf Rückwärtsfahrt mit 20 km/h u. offener Heckklappe kam zu stehen und schleuderte seine lose Ladung von Werkzeugteilen unkontrolliert  auf die Fahrbahn. Allen Zuschauern wurden die Folgen und das gewaltige Gefahrenpotential nochmals sehr deutlich vor Augen geführt. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit der „Jährlichen Belehrung Kraftfahrer“ durch den Bereichsausbilder Thomas Krenkel vom THW Ortsverband Pforzheim.  Jedem Teilnehmer wurde eine Urkunde als Bestätigung seiner Fortbildung “Ladungssicherung“ bzw. seiner jährlichen vorgeschriebenen Kraftfahrerbelehrung ausgehändigt.   

 

Der Gesetzgeber gibt die allgemeine Pflicht zur Ladungssicherung von Gütern beim Straßentransport vor. Zur konkreten Umsetzung verweist er im Rahmen des zum 1. Januar 2006 geänderten Paragrafen 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf die anerkannten Regeln der Technik. Die Ladung darf auch in verkehrstypischen Extremsituationen wie zum Beispiel Vollbremsungen sowie plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen sowie herabfallen.


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