Unterstützung Leistungsabzeichen im OV Karlsruhe

Das THW Bühl unterstützte am heutigen Samstag die Abnahme des Leistungsabzeichen der THW Jugend im Ortsverband Karlsruhe. Zu der Veranstaltung waren insgesamt 27 Junghelfer angemeldet um das Leistungsabzeichen zu erwerben.

Der Ortsverband Bühl sorgte für Essen und Getränke für die insgesamt knapp 60 Personen. Hierzu wurde neben der eigenen Ausstattung auch die Ortsverbandsküche der Karlsruher Kameraden verwendet. Die Essenszubereitung fand in erster Linie in der Feldküche statt. Jugendgerecht wurde ein Pastabuffet zubereitet. Aus drei verschiedenen Pastasorten und drei verschiedene Soßen sowie zwei Desserts konnten die hungrigen auswählen. Zusätzlich wurden über den Tag 150 Getränke ausgegeben.

Neben dem Verpflegungstrupp wurden auch zwei Helfer zur Unterstützung an den Prüfungsstationen gestellt.

Allgemeine Informationen zum Leistungsabzeichen (Auszug von www.thw-jugend-bw.de)

Das Leistungsabzeichen ist eine weiter Motivationsmöglichkeit für Junghelfer/innen und stellt ihren Ausbildungsstand nach Außen hin dar. Dabei soll der Junghelfer an die Tätigkeit als aktiver Helfer in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk herangeführt werden. Durch die Ausbildung wird der Jugendliche ermuntert sich sozial zu engagieren und persönlich in einer Gemeinschaft einzubringen. Die Ausbildung orientiert sich dabei am „Leitfaden für die Ausbildung der Junghelfer und Junghelferinnen im THW“.

Das Leistungsabzeichen ist ein Ausbildungsnachweis für Junghelfer der THW-Jugend. Die THW-Jugend e.V. gibt einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Bedingungen, Durchführung und Vergabe vor. Es ist in drei auf das jeweilige Alter sowie den Kenntnis- und Leistungsstand abgestimmte Stufen gegliedert. Durch diese Struktur bietet das Leistungsabzeichen eine weitere Möglichkeit, die Dauer der THW-Zugehörigkeit attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten. 

Grundlage für die Abnahme zum Leistungsabzeichen ist diese Richtlinie in Anlehnung an die Prüfungsvorschrift für „Basisausbildung im THW“ in der jeweils gültigen Fassung.

Zwar kann die Abnahmerichtlinie die Ausbildung unterstützen, insbesondere als Lehrhilfe für die praktischen Aufgaben, sie darf aber auf keinen Fall ausschließliche Quelle zur Wissensvermittlung sein. 

Mit den theoretischen und praktischen Prüfungsaufgaben soll stichprobenartig überprüft werden, ob und in welchem Umfang der Lehrstoff aufgenommen wurde. Wenn ein Junghelfer nur mit den Inhalten der Prüfungsaufgaben ausgebildet wird, können die im Themenplan genannten Lernziele nur unvollständig erreicht werden. 

Neben den oben genannten Schwerpunkten muss jedoch beachtet werden, dass es sich hierbei um eine Jugendveranstaltung handelt, bei der trotz des ernsten Charakters der Spaß für die Junghelfer nicht zu kurz kommen darf.


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